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UNSERE VERANT­WORTUNG

Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie 

der Mederer Gruppe

 

1. Grundlegendes

Als verantwortungsbewusstes Familienunternehmen ist es unser Ziel, menschenrechts- und umweltbezogene Rechte zu stärken sowie deren Verletzung vorzubeugen, zu minimieren und, so weit von uns beeinflussbar, erfolgreich zu verhindern. Denn nur dann wird die Mederer Unternehmensgruppe auch auf Dauer unternehmerisch erfolgreich sein.

Die nachfolgende Grundsatzerklärung umfasst alle Aktivitäten der konsolidierten Unternehmen der Mederer Gruppe weltweit.

1.1. Bekenntnis zu international geltenden Standards

Die Mederer Gruppe bekennt sich zu folgenden international geltenden Menschenrechtsstandards:

  • Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen
  • Fünf Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) 

Es ist unser Ziel und unsere Pflicht, die Einhaltung der international anerkannten Standards bestmöglich zu gewährleisten.

1.2. Nulltoleranz bei Diskriminierung, Belästigung und Missbrauch

In der Mederer Gruppe werden Wertschätzung, Offenheit und Respekt gelebt. In Bezug auf Diskriminierungen aufgrund von Nationalität, Staatsangehörigkeit, Schwangerschaft oder Elternschaft, Familienstand, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Veteranenstatus, Religion oder Weltanschauung, Alter, rassistischen Gründen, sozialer/ethischer Herkunft oder politischer Einstellungen, soweit Letztere auf demokratischen Prinzipien und Toleranz beruhen, oder sonstigen gesetzlich geschützten Gründen werden nicht geduldet.

Im Hinblick auf Ausbeutung und Missbrauch, Gewalt, Belästigung und Machtmissbrauch im Rahmen aller Geschäftsaktivitäten und Verantwortlichkeiten herrscht in der Mederer Gruppe eine Nulltoleranz-Politik. 

Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung sind nicht akzeptabel und werden von Fall zu Fall bewertet. Resultierend aus der Bewertung werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, welche über eine Sensibilisierung bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen reichen können.

1.3. Erklärung zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Die Trolli GmbH als in Deutschland tätige Gesellschaft fällt ab dem 01.01.2024 unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz LkSG, und die mit dem Gesetz verbundenen menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. 

1.4. Beschwerdemanagement

Im Zuge der Umsetzung des LkSG haben wir ein Managementsystem zur Erfassung, Bearbeitung und Auswertung von Beschwerden bezüglich möglicher oder erfolgter Sorgfaltspflichtverletzungen implementiert.

Das System sowie eine detaillierte Verfahrensbeschreibung ist hier aufrufbar.

Die Wahrung der Anonymität der Beschwerdemelder ist stets gewährleistet.

1.5. Code of Conduct der Mederer Gruppe

Die Mederer Gruppe bekennt sich zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Zu diesem Zweck wurde ein Code of Conduct (Verhaltenskodex) entwickelt, der gleichermaßen für die Belegschaft der Mederer Gruppe sowie für deren Geschäftspartner gültig ist. Sie finden die jeweils gültige Version des Mederer Code of Conducts hier.

Die Belegschaft und die Geschäftspartner der Mederer Gruppe sind aufgefordert, Verstöße gegen den Code of Conduct an den Compliance-Beauftragen oder über das Hinweisgeber-/Beschwerdemanagement zu melden.

2. Menschenrechtsstrategie

2.1. Allgemeine Zuständigkeit

Die Mederer Gruppe erkennt ihre Verantwortung zur Achtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten ausdrücklich an. Die Einhaltung dieser Grundsatzerklärung sowie die Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind fest in der Unternehmensorganisation verankert.

Für die operative Umsetzung des LkSG ist eine international tätige Fachabteilung zuständig. In enger Zusammenarbeit mit den Führungskräften der Mederer Gruppe koordiniert die Fachabteilung die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und wird dabei von einem abteilungsübergreifenden „Team Sorgfaltspflichten“ unterstützt. So wird sichergestellt, dass alle Unternehmensbereiche ihre jeweiligen Aufgaben und Pflichten im Rahmen des LkSG kennen und aktiv wahrnehmen.

2.2. Gesellschaftliche Verantwortung

Als international tätiges Unternehmen mit weitreichenden Lieferketten ist uns bewusst, dass mit unserer Tätigkeit immer auch das Risiko verbunden ist, dass innerhalb der Lieferkette Menschenrechte gefährdet oder gar verletzt werden könnten. Unser Ziel ist es daher, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und diese zu minimieren, Verletzungen zu verhindern oder angemessen auf sie zu reagieren.

2.3. Regeln für das Miteinander

Wir erwarten von unseren Beschäftigten ein gesetzeskonformes, respektvolles und tolerantes Verhalten gegenüber unseren Mitmenschen. Jeder Beschäftigte ist Teil unserer Unternehmensfamilie und trägt damit jederzeit zur Außenwirkung unserer Unternehmen bei. Alle in dieser Grundsatzerklärung sowie unserem Code of Conduct genannten Informationen, Vorgaben und Verhaltensweisen sind für die Mitarbeiter der Mederer Gruppe auf allen Unternehmensebenen bindend. Die Belegschaft ist dazu angehalten, diese zu beachten und bei Fragen oder Anregungen jederzeit auf Ihren jeweiligen Vorgesetzten oder die Geschäftsführung zuzugehen. 

2.4. Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern

Die Mederer Gruppe arbeitet mit qualifizierten Lieferanten, Vertriebspartnern und Dienstleistern („Geschäftspartnern“) zusammen, die sie sorgfältig und nach sachlichen Kriterien auswählt. Sie stellt an ihre Geschäftspartner dieselben Anforderungen wie an sich selbst und strebt langfristige und wirtschaftliche Geschäftsbeziehungen an. Die im Verhaltenskodex (CoC) der Mederer Gruppe enthaltenen Prinzipien und Werte bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern.

2.5. Risikomanagement

2.5.1. Risikoanalyse

Im Rahmen der Umsetzung des LkSG führt die Trolli GmbH jährlich und anlassbezogen eine Risikoanalyse für ihren eigenen Geschäftsbereich sowie bei ihren direkten Zulieferern durch. Bei Risikoerkennung in Bezug auf eine der nach dem Gesetz geschützten Rechtspositionen, leitet die Trolli GmbH angemessene und risikobezogene Präventions- und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ein. Dabei handelt sie stets nach dem Prinzip „Befähigung vor Rückzug“. Bei der Auswahl risikobezogener Maßnahmen lässt die Trolli GmbH Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Beschwerdemanagement sowie der internen Wirksamkeitsprüfung einfließen. Im Falle von substantiierter Kenntnis bei einem indirekten Zulieferer handelt die Trolli GmbH nach dem gleichen Prinzip.

Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der internationalen Lieferketten, nutzt die Trolli GmbH eine Risikomonitoring-Software zur Unterstützung bei der Ermittlung, Validierung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken nach dem LkSG.

2.5.2. Verfahren der Risikoanalyse

Für die Durchführung der Risikoanalyse wird ein Risikomanagement-Tool genutzt. Das System bietet eine ganzheitliche Softwarelösung zur IT-gestützten Umsetzung der Anforderungen des LkSG und ermöglicht so ein an den Kriterien des LkSG orientiertes Risiko- und Lieferantenmanagement.  

Die Software bietet einen detaillierten Überblick über den eigenen Geschäftsbereich, die direkten Zulieferer und – bei entsprechender Kenntnis – die indirekten Zulieferer und bildet deren spezifische menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken angemessen ab. In das System werden sämtliche direkte Zulieferer und Unternehmen des eigenen Geschäftsbereichs eingepflegt. Anhand anerkannter Indizes und Pressemitteilungen wird für jedes eingepflegte Unternehmen und jede geschützte Rechtsposition ein abstraktes Risiko ermittelt.  

Je nach abstrakter Risikodisposition werden in einem zweiten Schritt die konkreten Risiken bei einzelnen Geschäftspartnern ermittelt. Das konkrete Risiko wird auf Grundlage einer Selbstbewertung durch den Geschäftspartner, dem Nachweis der Erfüllung von auditbasierten Standards, Erkenntnissen aus der Lieferbeziehung oder Hinweisen aus dem Beschwerdeverfahren berechnet. Auf Grundlage des konkreten Risikos können sodann – sofern nötig - individuelle Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden.

2.5.3. Gewichtung und Priorisierung

Mithilfe des IT-gestützten Risikomanagement-Tools werden Risiken anhand der folgenden Kriterien priorisiert:  

  • Typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung
  • Unumkehrbarkeit der Verletzung
  • Eintrittswahrscheinlichkeit der Verletzung
  • Art des Verursachungsbeitrages des verpflichteten Unternehmens
  • Art der Geschäftstätigkeit des Zulieferers
  • Umfang der Geschäftstätigkeit des Zulieferers
  • Einflussvermögen des verpflichteten Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher der Verletzung bzw. des Risikos

Als besonders schwerwiegende und unumkehrbare Verletzungen werden insbesondere Verstöße gegen das Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit und das Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei betrachtet. Entsprechende Risiken werden hochprioritär behandelt.  

Anschließend werden vor allem Risiken betrachtet, die eine große Anzahl von Menschen betreffen, wie z. B. Verstöße gegen Arbeitsschutznormen, Lohndiskriminierung und die Herbeiführung schädlicher Boden-, Luft- und Gewässerverunreinigungen. Im Rahmen der Priorisierung werden Geschäftspartner aus Hochrisikobranchen vorrangig betrachtet.  

Das Einflussvermögen auf den unmittelbaren Verursacher der potenziellen Verletzung wird insbesondere anhand des Handelsvolumens mit dem betreffenden Geschäftspartner bewertet.

Zusätzlich berücksichtigt wird eine interne Priorisierungsskala, die sich auf die Nähe der eingekauften Waren und Dienstleistungen zum Betriebszweck der Trolli GmbH bezieht. Je enger eine Ware oder Dienstleistung mit den eigenen Produkten verbunden ist und je bedeutender sie für die eigenen Produktionsprozesse ist, desto höher wird sie gemäß den Anforderungen des LkSG priorisiert.

Durch die oben beschriebene Gewichtung und Priorisierung kann sichergestellt werden, dass nur dort Prävention und Abhilfe angestoßen wird, wo es notwendig ist.  

2.5.4. Ermittelte Risiken

In der abstrakten Risikoanalyse wurden für den eigenen Geschäftsbereich die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, unangemessene Lohnvergütung sowie schädliche Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung als potenzielle Risiken identifiziert. Die konkrete Risikoanalyse ergab jedoch, dass diese Risiken aufgrund bestehender Präventionsmaßnahmen, wie umfassenden Arbeitssicherheitsvorkehrungen, tarifgebundener Vergütung und dem Aufbau eines Ethikmanagementsystems, als niedrig einzustufen sind.

Aus der abstrakten Risikoanalyse ergeben sich für die Lieferkette potenziell sensible Branchen:

  • Die Herstellung und dem Handel von Nahrungsmitteln (inkl. Rohstoffe)
  • Die Herstellung und dem Handel von Verpackungen aus Kartonage und Kunststoffen
  • Die Produktion von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung
  • Die Textilindustrie
  • Dienstleistungen für Wartung und Instandhaltung
  • Verkehrsdienstleistungen wie Logistik und Spedition
  • Hotellerie/Gastronomie und Catering
  • Die Baubranche  
  • Reinigungsdienstleistungen  

Aufgrund der internen Priorisierung nach dem LkSG liegt der Fokus der konkreten Risikoanalyse auf:

  • Der Herstellung und dem Handel von Nahrungsmitteln (inkl. Rohstoffe)
  • Der Herstellung und dem Handel von Verpackungen aus Kartonage und Kunststoffen
  • Dienstleistungen für Wartung und Instandhaltung
  • Reinigungsdienstleistungen
  • Labor- und Analytikdienstleistungen
  • Verkehrsdienstleistungen wie Logistik und Spedition

2.5.5. Überwachung und Wirksamkeitsprüfung

Die konforme und wirksame Umsetzung des LkSG wird fortlaufend durch die Geschäftsführung der betroffenen Unternehmen innerhalb der Mederer Gruppe überwacht. Mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen erstattet die zuständige Fachabteilung zu diesem Zweck Bericht an die Geschäftsführung.  

3. Berichterstattung und Weiterentwicklung

Der Mederer Gruppe ist bewusst, dass es sich bei der Umsetzung menschenrechtlicher sowie umweltbezogener Sorgfalt in Bezug auf das LkSG um einen andauernden Entwicklungsprozess handelt. Aktuell befindet sie sich inmitten dieses Prozesses und verpflichtet sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung.
In den globalen Lieferketten erfordert die Einhaltung der Menschenrechte ein langfristiges Engagement und schrittweises Vorgehen. Die Unternehmensgruppe strebt daher in der Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern innerhalb der Lieferkette eine kontinuierliche Verbesserung an. Sie ist sich dabei bewusst, dass nicht alle Ziele stets vollständig erreicht werden können. 

4. Anmerkungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet die Mederer Gruppe in dieser Grundsatzerklärung in der Regel nur eine Geschlechtsform. Gleichwohl spricht sie damit alle Geschlechter gleichermaßen an.

Meldesystem

Als international tätiges Unternehmen mit weitreichenden Lieferketten ist uns bewusst, dass mit unserer Tätigkeit immer auch das Risiko verbunden ist, dass innerhalb der Lieferkette Menschenrechte sowie Umweltstandards gefährdet oder gar verletzt werden könnten. Unser Ziel ist es daher, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und diese zu minimieren, Verletzungen zu verhindern oder angemessen auf sie zu reagieren.

Treten trotz zahlreicher präventiver Maßnahmen Verletzungen auf, so können wir nur aktiv werden, wenn wir von diesen Kenntnis erlangen. Zu diesem Zweck haben wir ein Beschwerdeverfahren für die Meldung von menschenrechts- und umweltbezogenen Verletzungen eingeführt.

Link: Zugang zum Online-Beschwerdeportal

Zusätzlich zum digitalen Weg haben Sie die Möglichkeit, sich postalisch an unsere Beschwerdestelle zu wenden:
Trolli GmbH
z. H. Beschwerdestelle
Oststraße 94
90763 Fürth

Eine Erläuterung zum Verfahrensablauf erhalten Sie hier.

Code of Conduct

Im Rahmen unserer gesellschaftlichen Verantwortung haben wir einen Verhaltenskodex für unsere Mitarbeiter, unsere Lieferanten und unsere Geschäftspartner erarbeitet, der unser ethisches Geschäftsverhalten präzisiert.

Die aktuelle Version des „Code of Conduct der Mederer Gruppe“ steht hier zum Download bereit.

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